Jahresabschluss 2024 des Amtes Torgelow-Ferdinandshof und Entlastung des Amtsvorstehers
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Torgelow-Ferdinandshof hat den Jahresabschluss des Amtes Torgelow-Ferdinandshof zum 31.12.2024 geprüft und das Ergebnis im abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Amtsausschuss des Amtes Torgelow-Ferdinandshof hat in seiner Sitzung am 01.12.2025 den Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Amtes Torgelow-Ferdinandshof festgestellt und dem Amtsvorsteher die Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 erteilt.
Der Jahresabschluss des Amtes Torgelow-Ferdinandshof zum 31.12.2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss kann mit seinen Anlagen auf der Homepage eingesehen werden.
Torgelow, den 12.12.2025
gez. Gerd Hamm
Amtsvorsteher